Von Kunden, oft gestellte Fragen zum Gas.
Sie haben Fragen rund um das Thema Gas von Econsum, Anbieterwechsel oder wollen einfach nur wissen, was hinter einem bestimmten Begriff steckt? Vielleicht finden Sie Ihre Antwort unter diesen oft gestellten Kundenfragen.
Ihre Fragen zum Gas sind nicht dabei?
Rufen Sie uns einfach an 08638 – 8727493, wir beraten Sie gern auch persönlich!
Fragen zum Anbieterwechsel
Wie ist der Ablauf beim Anbieterwechsel zu Econsum GmbH?
Jeder Gasverbraucher mit einem eigens Ihm zugewiesenen Zähler, kann ganz einfach und sicher zu Econsum GmbH wechseln. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch in unseren Gas – Preisrechner eintragen und berechnen, dann einfach auf die “Bestellen – Schaltfläche” des dargestellten Tarifs klicken und anschließend dem einfachen Schritt für Schritt – Bestellvorgang folgen. Die Übermittlung Ihrer Daten läuft dabei natürlich über eine verschlüsselte Verbindung und ist somit komplett abgesichert.
Am Ende des Bestellvorgangs, erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Danach leiten wir den Gasanbieterwechsel in die Wege. Wir kündigen für Sie Ihren alten Gasvertrag (wenn nicht schon selbst gekündigt) und beantragen die Netzfreigabe. Sobald uns Ihr Netzbetreiber den Lieferbeginn mitgeteilt hat, senden wir Ihnen die Vertragsbestätigung per Post zu und stellen Ihre Gasversorgung zum genannten Liefertermin auf unseren günstigen Gaspreis um.
Kann ich als normaler Mieter auch zu Econsum GmbH wechseln?
Ja, sofern Sie in einer Wohnung oder einem Haus mit eigenem Gaszähler zur Miete wohnen, können Sie ohne Probleme zu Econsum wechseln. Wohnen Sie allerdings in einem Mehrfamilienhaus und haben keinen Ihnen zugewiesenen Gaszähler, ist es gut möglich, dass der Gaszähler gemeinschaftlich genutzt wird. Sprechen Sie in diesem Fall Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung auf eine Wechselmöglichkeit an.
Welche Angaben sind für den Gasanbieterwechsel nötig?
Für Ihren Wechsel zu Econsum benötigen Sie unter anderem Ihre Lieferanschrift, die Nummer Ihres Gaszählers, Ihren jährlichen Gasverbrauch sowie die Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger. Diese Angaben finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Sämtliche Daten, die Sie online angeben, werden selbstverständlich über eine verschlüsselte Verbindung an uns übermittelt und nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
Muss ich meinen aktuellen Gasvertrag selbst kündigen?
Nein, Sie müssen nicht selbst kündigen. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und die Kündigung Ihres alten Gasvertrags. Eine Ausnahme ist: wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung oder einer anderen kurzfristigen Kündigungsmöglichkeit ein Sonderkündigungsrecht ausüben können, empfehlen wir, dieses selbst vorzunehmen. In diesem Falle teilen Sie uns bitte das Enddatum Ihres Vertrags mit.
Entstehen durch den Wechsel Kosten?
Nein, für den Wechselvorgang beim Wechsel zu Econsum GmbH kommen keine Kosten auf Sie zu.
Wie finde ich raus, wer mein zuständiger Netzbetreiber ist?
Der Netzbetreiber steht in der Regel auf Ihrem Zähler als Eigentümer. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder an Ihren alten Gasanbieter.
Fragen zur Gaslieferung
Wie lange dauert der Wechsel zu Econsum?
Beim Gasversorgerwechsel ist die Econsum GmbH und alle anderen Gasanbieter an gesetzlich vorgegebene Fristen gebunden, an die sich jeder halten muss. Sofern Ihr bisheriger Vertrag keine langen Kündigungsfristen vorsieht, dauert der Wechsel zu Econsum etwa 3 bis 5 Wochen, von Ihrer Bestellung bis zu Ihrer Belieferung.
Muss ich meinen Zählerstand übermitteln?
Zählerstände übermitteln bedeutet immer bestmögliche Kontrolle -für Sie-! Zum Lieferbeginn und Lieferende wird sich Ihr Netzbetreiber bezüglich Ihres Zählerstandes bei Ihnen melden. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, diese Zählerstände für Ihre Unterlagen ebenfalls zu notieren. Im Allgemeinen hilft uns Ihre Zählerstandsablesung dabei, eine genaue Jahresabrechnung zu erstellen und ggf. Ihre mtl. Abschlagszahlung Ihrem Verbrauch anzupassen. Ohne Zählerstandsmitteilung dürfen sowohl Ihr Netzbetreiber als auch wir, Ihren Zählerstand schätzen.
Kommt es beim Wechsel zu einer Unterbrechung der Gasversorgung?
Nein, gesetzliche Vorschriften garantieren, dass es beim Gasanbieterwechsel zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt. Sogar in dem unwahrscheinlichen Fall, dass es einmal zu einem Problem beim Wechselprozess kommen sollte, sichert der örtliche Versorger im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung, Ihre Versorgung mit Gas.
Zahlung und Abrechnung
Wie bezahle ich mein Gas bei der Econsum GmbH?
Ihre monatlichen Abschläge können Sie per SEPA – Lastschriftmandat, Dauerauftrag oder Überweisungen bezahlen.
Wie kommt meine Abschlagshöhe zustande?
Wir errechnen mithilfe Ihres Verbrauchs + Ihres Grund- und Arbeitspreises den voraussichtlichen Jahres – Rechnungsbetrag und ermitteln daraus Ihren monatlichen Abschlag.
Wann erhalte ich meine Verbrauchsabrechnung?
Ihre Verbrauchsabrechnung erhalten Sie in der Regel einmal jährlich, nach Zählerstandsmitteilung – durch Sie oder Ihren Netzbetreiber. Um eine Schätzung Ihres Verbrauchs zu vermeiden, können Sie uns gerne Ihren Zählerstand online und bequem mitteilen.
Wie geht es nach der Erstvertragslaufzeit weiter?
Kundenzufriedenheit und eine langfristige und vertrauensvolle Vertragsbeziehung ist unser höchstes Bestreben. Daher wollen wir Ihnen neben günstigen Gaspreisen auch den besten Service anbieten. Vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist werden wir Sie frühzeitig darüber informieren und Ihnen die aktuellen Gaspreise zur Vertragsverlängerung zuschicken.
Umzug und Einzug
Was passiert, wenn ich umziehe?
Geben Sie uns einfach frühzeitig, am besten 2 Wochen vor Ihrem Umzug Bescheid, dann kümmern wir uns um einen reibungslosen Wechsel zu Ihrer neuen Wohnadresse. Damit Sie auch weiterhin von unseren günstigen Gaspreisen und unserem tollen Service profitieren.
Neueinzug - welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie sich bei einem Neueinzug in eine Immobilie für Econsum als Gasanbieter entschieden haben, kann das auch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug noch rückwirkend angemeldet werden. Andernfalls wird Sie übergangsweise der örtliche Grundversorger in Ihrer neuen Wohnung mit Gas versorgen.
Technische Fragen
Was heißt kWh bzw. Kilowattstunde?
Eine Kilowattstunde ist eine gesetzliche Maßeinheit der Energie. Darunter versteht man die Menge an Energie, die ein Gerät mit einer Leistung von z.B. einem Kilowatt (bzw. 1000 Watt) in einer Stunde verbraucht oder produziert.
Brauche ich als Econsum - Kunde einen neuen Gaszähler?
Nein, Sie müssen und dürfen keine Änderungen an Ihrem Gasanschluss vornehmen und ein Austausch Ihres Zählers ist ebenfalls nicht erforderlich.
Wer ist im Fall einer Versorgungsstörung zuständig?
Bei Störungen in Ihrer Gasversorgung ist stets der zuständige Netzbetreiber Ihr direkter Ansprechpartner. Er ist auch weiterhin verpflichtet, eventuelle Störungen zu beheben.
Datenschutz bei der Econsum GmbH?
All Ihre persönlichen Daten, die wir im Rahmen des Gasliefervertrags von Ihnen erhalten, werden streng gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Das heißt: wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Betreuung und Beratung Ihres Strombezugs bei der Econsum GmbH. Wir werden Ihre Daten weder an Dritte verkaufen, noch anderweitig vermarkten.
Wie bringt die Econsum GmbH Ihr Gas zu meinem Anschluss?
Das günstige Econsum Gas fließt wie gehabt durch das normale Gasnetz zu Ihrem Hausanschluss. Hierfür nutzen wir die bereits vorhandenen Gasleitungen, für die wir ein Nutzungsentgelt an Ihren zuständigen Gasnetzbetreiber entrichten.
Allgemeine Fragen
Gibt es auch Gewerbekunden-Tarife?
Ja, wir bieten auch Gewerbekunden günstige Gas-Tarife zu attraktiven Konditionen an. Aktuell allerdings nur auf Anfrage. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne persönlich.
Wann kommt es zum Vertragsabschluss?
Ein Vertragsabschluss für die Gaslieferung durch Econsum GmbH kommt durch Ihre Beauftragung und nach Zusendung der Vertragsbestätigung durch Econsum GmbH zustande. Hierfür muss bei der Econsum GmbH eine Auftragserteilung über unsere Website oder auch auf postalischem Wege erfolgen. Die Econsum GmbH behält es sich vor, nach Auftragserteilung die Bonität zu prüfen und in einzelnen Fällen von der Beauftragung zurück zu treten.
Wer kann einen Gasliefervertrag abschließen?
Prinzipiell kann jeder bereits volljährige Verbraucher mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Gasanschluss sich im deutschen Netzgebiet befindet, einen Gasliefervertrag abschließen. Beistellkunden und Inseln werden nicht beliefert. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Was ist ein Grund- und Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist ein monatlich fixer, verbrauchsunabhängiger Kostenbestandteil für Zähler, Messung, Messstellenbetrieb, usw.
Der Arbeitspreis stellt den verbrauchsabhängigen Kostenbestandteil je Kilowattstunde dar und beinhaltet gültige Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte usw.